Überblick
In Baden-Württemberg werden Bürgermeisterinnen und Oberbürgermeisterinnen durch Direktwahl der Bürger*innen bestimmt. Der Bewerbungsprozess ist klar strukturiert und beginnt mit der offiziellen Stellenausschreibung durch die Stadtverwaltung.
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Alter
-
Bewerbung bereits ab 17 Jahren möglich
-
Entscheidend: Am Wahltag muss die Person 18 Jahre alt sein
Erforderliche Unterlagen:
-
Unterstützungsunterschriften (10-250 je nach Gemeindegröße)
-
Wählbarkeitsbescheinigung vom Bürgeramt des Hauptwohnsitzes
-
Eidesstattliche Versicherung zur Wählbarkeit (§ 46 Abs.2 GemO)
Zusätzlich für EU-Bürger*innen:
-
Eidesstattliche Erklärung über Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes
-
Nachweis über passives Wahlrecht
Bewerbungsverfahren
Einreichung
-
Wann: Frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung
-
Deadline: Letzter Tag der Bewerbungsfrist, 18:00 Uhr
-
Wo: Rathaus (persönlich, Briefkasten oder per Post)
-
Besonderheit: Unterstützungsunterschriften können nachgereicht werden
Prüfung und Zulassung
-
Der Wahlausschuss prüft alle eingegangenen Bewerbungen
-
Entscheidung über Gültigkeit und Zulassung der Kandidaturen
-
Zulassung erfolgt spätestens 16 Tage vor dem Wahltag
-
Reihenfolge auf dem Stimmzettel entspricht der Reihenfolge des Bewerbungseingangs
Praktische Hinweise
-
Spezielle Formulare sind im Rathaus erhältlich
-
Die Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften variiert je nach Gemeindegröße
-
Mit der Zulassung der Bewerbungen beginnt offiziell der Wahlkampf